Rückkaufangebot für Namensschuldverschreibungen aller Serien – jetzt bereits ab 70 Jahren!
Immer wieder äußern Anleger die Befürchtung, im Falle eines kurzfristigen Kapitalbedarfs mit den Namensschuldverschreibungen nicht liquide zu sein. Dieses Hindernis ist beseitigt, denn wir haben die Namensschuldverschreibungen aller Serien ZweitmarktZins bei Sondersituationen des Anlegers mit einem Rückkaufangebot ausgestattet. Neben der Beteiligung zu 100 % an den erwirtschafteten Liquiditätsüberschüssen und am Wertzuwachs der Anlageobjekte ist damit auch die Wiederveräußerbarkeit sichergestellt. Damit bieten wir den Anlegern nicht nur eine konkurrenzlose Anlage mit Immobilieninvestitionen, sondern auch ein Höchstmaß an Flexibilität.
Rückkaufangebot im Überblick:*
- Ankauf emittierter Namensschuldverschreibungen durch 100%ige Tochtergesellschaft des Emittenten, frühestens 24 Monate nach Zeichnung
- Kaufpreis in Höhe von 95 % des letzten Net Asset Values (NAV) – maximal zum Nominalbetrag
Voraussetzungen:
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- Anleger (Gläubiger) hat das 80. Lebensjahr abgeschlossen oder
- Arbeitslosigkeit oder
- Gesetzlicher oder privater Anspruch aus Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder
- Insolvenzanmeldung
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- Hat der Anleger (Gläubiger) das 70., nicht jedoch das 80. Lebensjahr abgeschlossen, reduziert sich der Kaufpreis auf 90 % des letzten NAV.
- Ankaufsbegrenzung auf jährlich 3 % des Nominalbetrages der emittierten Namensschuldverschreibungen aller Serien
*Bitte beachten Sie die genauen Bedingungen des Rückkaufangebots, die im Verkaufsprospekt für Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins 10-2019 pro auf den Seiten 164 f., bei der Serie ZweitmarktZins 15-2020 auf den Seiten 174 f. dargestellt werden.