Die asuco ZweitmarktZins-Serie als bewährtes Anlageinstrument für Stiftungen
Die ZweitmarktZins-Serie bietet Anlegern die lukrative Möglichkeit, an den Investitionen der asuco-Unternehmensgruppe im Immobilienbereich teilzuhaben.
Dabei geht es um ein Portfolio von über den Zweitmarkt erworbenen Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds. Das Zweitmarktportfolio ermöglicht dem Investor, in Immobilien zu investieren, von den langfristig positiven Aussichten zu profitieren und nutzt dabei den besonderen Vorteil, dass es regelmäßig gelingt, unter den aktuellen Marktwerten der Immobilien zu investieren.
Anleger partizipieren daran über ein innovatives Anlagekonzept der asuco in Form von Namenschuldverschreibungen nach dem Vermögensanlagengesetz. Dieses ermöglicht über variable Zinsen und Zusatzzinsen die grundsätzliche vollständige Teilhabe der Anleger sowohl am Ergebnis des Emittenten als auch am Wertzuwachs der Zielinvestments. Im Ergebnis wird der Anleger so gestellt, als ob er unmittelbar an einem breit diversifizierten Portfolio von mehreren Hundert Immobilienfonds aller Nutzungsarten, Größenordnungen und Regionen beteiligt wäre – ohne den entsprechenden Verwaltungsaufwand.
Mit ihrer innovativen Anlagelösung richtet sich die asuco Fonds GmbH dabei nicht nur an Privatanleger, sondern auch an institutionelle Investoren. Zu diesem Zweck bietet sie speziell auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen zugeschnittene Tranchen: die eher für den Privatanleger geeigneten Publikumsplatzierungen und die stärker auf professionelle Investoren ausgerichteten Privatplatzierungen. Insbesondere mit der zweiten Tranche spricht der Zweitmarktspezialist auch eine besondere Investorengruppe an: Stiftungen. Tatsächlich wurden auch schon exklusiv für ausgewählte Stiftungen eigene Serien aufgelegt.
Privat- und Publikumsplatzierungen der asuco-Namensschuldverschreibungen
Publikums- und Privatplatzierungen unterscheiden sich hinsichtlich der Mindestzeichnungssummen: Während die Publikumsplatzierungen Zeichnungen bereits ab Anlagebeträgen von 5.000 Euro ermöglichen, starten Privatplatzierungen im Bereich von 200.000 Euro und exklusive Platzierungen ab 1 Million Euro. Obwohl alle Varianten mit überdurchschnittlichen Renditen an ihre Anleger punkten, machen die geringen Verwaltungskosten in den Privatplatzierungen noch eine höhere Verzinsung möglich und erlauben die Anpassung an die spezifischen Anforderungen einzelner Investoren, zum Beispiel hinsichtlich der Laufzeit und Kündigungs- bzw. Verlängerungsoptionen.
Ungeachtet dessen sind grundsätzlich alle Varianten gleichermaßen für Stiftungen geeignet und werden von diesen Einrichtungen infolgedessen rege als Anlageinstrument genutzt. Die Spanne der von gemeinnützigen Stiftungen, Unternehmensstiftungen und privaten Stiftungen bei der asuco gezeichneten Summen erstreckt sich dabei von zehntausend Euro bis hin zu mehreren Millionen Euro.
Spezifische Eignung für Stiftungen
Das Zweitmarktkonzept der asuco Fonds GmbH genügt in mehrfacher Hinsicht den spezifischen Anforderungen von Stiftungen. Neben der ausgesprochen langjährigen Erfahrung des Anbieters mit einer nachhaltig belastbaren Erfolgsbilanz von mehr als zwei Jahrzehnten, ist es insbesondere die hohe Sicherheit durch eine enorme Streuung des Zielfondsportfolios auf aktuell 263 Fonds mit über 400 Immobilien aller Nutzungsarten und über 9.000 Mietverträgen. Die so erreichte Risikostreuung ist deutlich größer als diejenigen von offenen Immobilienfonds, die gemeinhin als Maßstab für optimale Risikodiversifikation gelten.
Ein entscheidendes Thema für Stiftungen ist, den Kapitalerhalt des Stiftungsvermögens zu gewährleisten und gleichzeitig Erträge für die Erreichung des Stiftungszweckes zu generieren. Vor dem Hintergrund anhaltender Negativzinsen für Einlagen und sichere Anleihen bereitet dieses Thema immer mehr Anlegern schlaflose Nächte. Mit den Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins wird diese Anforderung optimal erreicht. Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit zum Nominalbetrag. Zins- und Zusatzzinszahlungen, die aus den laufenden Einnahmeüberschüssen des Immobilienportfolios und der regelmäßigen Realisierung von Veräußerungsgewinnen erfolgen, sind unmittelbar für den Stiftungszweck verwendbare Erträge.
Die klare Zweiteilung der Rückflüsse in Erträge einerseits und die Rückzahlung zum Nominalbetrag am Laufzeitende andererseits erleichtert die buchhalterische Darstellung des Vermögenserhalts.
Da es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, ist auch eine gewerbliche Infizierung ausgeschlossen. Zudem erfolgt auch kein Quellensteuerabzug bei der Zinszahlung, sodass Stiftungen das umständliche Verfahren zur Rückerstattung der Steuern erspart bleibt.
Anders als bei geschlossenen Fonds steht auch bei den Namensschuldverschreibungen kein Wiederaufleben der Haftung im Raum. Die für Stiftungen und andere professionelle Investoren besonders wichtige Transparenz wird durch jährliche ausführliche Geschäftsberichte und in regelmäßigen Abständen durchgeführte Informationsveranstaltungen sowie jederzeit mögliche persönliche Gespräche mit dem Management gewährleistet.