ZweitmarktZins 37-2023 pro
Risiken (Auszug)
- Der Anlageerfolg des Anlegers (Gläubigers) ist von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Umständen abhängig, die sich über die voraussichtliche Laufzeit der Vermögensanlage ändern können, ohne dass diese Änderungen vorherzusehen sind und i. d. R. vom Emittenten nicht beeinflusst werden können. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
- Risiken aus dem Erwerb der Namensschuldverschreibungen wie Liquiditätsrisiko des Emittenten zur Bedienung der Verpflichtungen, Ausfallrisiko des Emittenten sowie dem Nachrang mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre (qualifizierter Rangrücktritt) der Namensschuldverschreibungen.
- Risiken aus dem fehlenden Mitspracherecht des Anlegers (Gläubigers) bei den Investitionsentscheidungen des Emittenten.
- Der betragsmäßige, quotale Anteil der einzelnen vom Emittenten erworbenen Anlageobjekte steht noch nicht endgültig fest und kann daher vom Anleger (Gläubiger) nur eingeschränkt geprüft werden.
- Risiken der COVID-19-Pandemie, des Ukraine-Konflikts etc. auf die volkswirtschaftliche Entwicklung, Finanzmärkte und die Immobilienmärkte.
- Immobilienspezifische Risiken wie z. B. die Mietentwicklung, Instandhaltungen und die Wertentwicklung der Immobilien.
- Risiken aus der Finanzierung der Zielfonds, insbesondere bei Fremdwährungsdarlehen.
- Die gezahlten Ankaufskurse des Emittenten können sich im Nachhinein als zu hoch erweisen.
- Steuerliche Risiken des Emittenten z. B. Wegfall der Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne, gewerblicher Grundstückshandel, Abschaffung der Abgeltungssteuer.
- Eingeschränkte Fungibilität / Veräußerbarkeit der Namensschuldverschreibungen.
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